Die Trophäenjagdzeit beginnt am 1. Februar und endet am 30. November eines jeden Jahres. In den Monaten Dezember und Januar ist die Trophäenjagd untersagt.
Jagdführer
Gastjäger dürfen nur in Begleitung eines registrierten Jagdführers, Meister Jagdführers oder Berufsjägers die Jagd ausüben. Jagdführer dürfen die Jagd nur auf ihrem eigenen Farmland durchführen, welches ordnungsgemäß als Jagdfarm registriert sein muss. Meisterjagdführer dürfen auf ihrem eigenen Farmland und zwei weiteren ordnungsgemäß registrierten Jagdfarmen Jagden durchführen. Berufsjäger dürfen auf allen Farmen Jagden durchführen, vorausgesetzt sie sind im Besitz einer schriftlichen Genehmigung des Eigentümers des Landes, ungeachtet, ob das Land als Jagdfarm registriert ist oder nicht.Berufsjäger mit Großwildgenehmigung: Nur diese Berufsjäger dürfen Gäste auf Elefante, Nashorn, Büffel und Löwe führen.
Jagderlaubnisschein
Eine Jagd kann nur mit einem entsprechenden Jagderlaubnisschein (Permit), den Ihr Jagdführer zu besorgen hat, durchgeführt werden. Für die Erlegung von Gepard und Leopard ist ein spezieller Jagderlaubnisschein (Permit) vor Jagdbeginn zu beantragen. Flugwildjagd: Pro Jäger sind nur zwei Exemplare der Flugwildarten erlaubt, die auf dem Jagderlaubnisschein vermerkt sind. Während der amtlichen „Flugwildjagdzeit“ kann der Gastjäger eine höhere Quote erlegen.
Jagdgäste
Ein Jagdführer, Meister Jagdführer, Berufsjäger darf nur zwei Jäger gleichzeitig (1:2) auf der Jagd führen.
Waffen
Kleinstes Kaliber 7mm Minimum Energie: 1350 Joule für Springbock, Ducker etc. 2700 Joule für Kuhantilope, Gnu, Kudu, Oryx, Elenantilope etc. 5400 Joule für Büffel, Elefant, Nashorn. Hartmantelgeschosse sind grundsätzlich untersagt. Die Verwendung von Faustfeuerwaffen und automatischen Waffen ist untersagt!!
Bogenjagd
Bogenjäger müssen von einem Jagdführer, Meister Jagdführer, oder Berufsjäger geführt werden, der über die zusätzliche Bogenjagdgenehmigung verfügt. Bogenjagd für Trophäen können nur auf Farmen und in Gebieten, die für diesen Zweck beim Ministerium für Umwelt und Tourismus registriert sind, durchgeführt werden. Jagdscheine für einzelne Wildarten sind vom Anbieter im Voraus zu besorgen. Bogenenergie wird wie folgt spezifiziert: Kleinwild – 25 ft/lb Mittelgröße – 40 ft/lb Großes Wild – 65 ft/lb
Trophäen
Ein Jagdgast darf grundsätzlich nur zwei Tiere einer Art pro Jahr erlegen! Ungeachtet ob die Trophäen exportiert werden oder nicht! Alle Trophäen müssen die Mindestpunktzahl nach der namibischen Trophäen Bewertungstabelle erreichen. (Ausnahmen werden nur bei sehr alten, verkümmerten oder abnormen Trophäen gemacht.). Alle Trophäen, die in EU Länder exportiert werden, müssen nach den EU Bestimmungen gereinigt und verpackt werden. Häute bedürfen 14 Tage Trockenzeit.
Mindestpunktzahlen
Kudu 277 Gemsbok 195 Eland 173 Hartebeest 109 Springbock 87
Steinböckchen 23 Wharthog 25 Impala 109